Warsteiner Zukunftspreis – FAQ
Warum ein Zukunftspreis?
Nachdem im Rahmen des Forschungsprojekts „Tradition im Wandel“ zunächst eine Pilotstudie (2016-2017) und eine großangelegte Online-Umfrage (2017-2019) zur Ermittlung von personellen, ökonomischen und soziokulturellen Risiken im Schützenwesen sowie eine Praxisphase zur Entwicklung von Zukunftskonzepten inklusive Vereinsworkshops (2020 – 2022) durchgeführt wurden, ist es nun an der Zeit, konkrete Ideen und Projekte mit kreativen, innovativen, integrativen, modernisierenden und nachhaltigen Charakter zu fördern.
An wen richtet sich der Preis?
- Bewerben können sich alle Schützenvereine in Deutschland
- Am Publikumsvotum darf jede Person unabhängig einer Vereinszugehörigkeit teilnehmen
Wie und mit welchen Projekten kann man sich bewerben?
- Die Bewerbung erfolgt über eine separate Bewerbungsseite, auf der die Vereine ihr Zukunftsprojekt in nicht mehr als 500 Wörtern beschreiben
Zur Bewerbung - Eingereicht werden können Ideen mit kreativem, innovativem, nachhaltigem und modernisierendem Charakter, z.B. in folgenden Bereichen:
- Nachwuchs/Teilhabe/Integration/offener Zugang
- Kommunikation/Digitalisierung
- Bildungsangebote/ Aufarbeitung und Vermittlung der Vereinsgeschichte
- Sanierung- und Modernisierung/Nachhaltigkeit/Barrierefreiheit (Schützenhalle, Vereinsheim, Zelt etc.)
- Schießsport
- Auch bereits begonnene oder ggf. schon abgeschlossene Projekte können eingereicht werden, sofern mit ihrer Umsetzung nicht vor 2022 begonnen wurde
Wer entscheidet über die Annahme der Bewerbung?
- Über die Annahme der Bewerbungen entscheidet eine Jury
- Generell sollte für die Jury ein kreativer, innovativer, nachhaltiger und/oder modernisierender Charakter in den obengenannten Kategorien erkennbar sein
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Wie läuft das Publikumsvotum ab?
- Alle eingereichten Projekte, die von der Jury angenommen wurden, nehmen am Publikumsvoting im Zeitraum vom 1. bis 30. September 2022 teil
- Innerhalb dieses Zeitraums kann jede Person jeweils einmal pro Kalenderwoche für ein Projekt abstimmen
- Jede Person darf innerhalb einer Kalenderwoche also nur einmal, aber mit dem Beginn einer neuen Kalenderwoche erneut abstimmen (insgesamt sind also fünf Stimmen pro Person möglich (1 X in KW 35 / 1 X in KW 36 / 1 X in KW 37 / 1X in KW 38 / 1 X in KW 39)
- Beispiel:
- Das Publikumsvoting wird am 1. September freigeschaltet und Max Mustermann stimmt in der Kalenderwoche 35 erstmalig für ein Projekt ab
- Für den Rest der Woche darf und kann er kein weiteres Mal abstimmen
- Sobald die Kalenderwoche 36 begonnen hat, kann Max Mustermann erneut einmal für ein Projekt abstimmen
- Das gleiche Prozedere gilt auch für die Kalenderwochen 37, 38 und 39
- Sollten während des Votings Unregelmäßigkeiten oder manipulative Absichten eines Teilnehmervereins ersichtlich werden, so wird dieser von dem Voting disqualifiziert
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Wird über die Zwischenstände des Publikumsvotings informiert?
- Ja, über unseren Newsletter „Warsteiner Schützennews“ ( hier abonnieren ) wird einmal pro Woche über die aktuellen Zwischenstände des Publikumsvotings informiert
- Um die Spannung zu erhöhen, werden in der letzten Abstimmungswoche (KW 39) keine Zwischenstände mehr kommuniziert
Wer gewinnt die Preisgelder?
- Die Preisgelder gewinnen die Vereine, die im Rahmen des Publikumsvotings die meisten Stimmen für sich sammeln konnten
- Die drei Vereine mit den meisten Stimmen dürfen sich über folgende Preise freuen:
- Platz: 5.000 €
- Platz: 2.500 €
- Platz: 1.500 €
- Zudem wird ein Jurypreis vergeben, von dem die Preisgeldgewinner des Publikumsvotings allerdings ausgeschlossen sind
Wann wird der Preis überreicht?
- Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der 5. Warsteiner Schützenkonferenz im November, zu der alle Vereine herzlich eingeladen sind